Gleichstellung, Vielfalt und Inklusion
Anvalad setzt sich dafür ein, Gleichstellung, Vielfalt und Inklusion innerhalb der Belegschaft zu fördern und jegliche unrechtmässige Diskriminierung zu beseitigen. Unser Ziel ist es, eine Belegschaft zu haben, die alle gesellschaftlichen Gruppen sowie unsere Kunden widerspiegelt, und ein Arbeitsumfeld zu schaffen, in dem sich jede Mitarbeiterin und jeder Mitarbeiter respektiert fühlt und ihr bzw. sein volles Potenzial entfalten kann. Auch bei der Bereitstellung von Produkten, Dienstleistungen und Einrichtungen verpflichtet sich das Unternehmen, keine unrechtmäßige Diskriminierung gegenüber Kunden oder der Öffentlichkeit zuzulassen.
Zweck unserer Richtlinie:
Diese Richtlinie verfolgt folgende Ziele:
- Gleichheit, Fairness und Respekt für alle Beschäftigten zu gewährleisten – unabhängig davon, ob es sich um befristete, Teilzeit- oder Vollzeitbeschäftigte handelt.
- Keine unrechtmäßige Diskriminierung aufgrund der im Gleichstellungsgesetz geschützten Merkmale zuzulassen, insbesondere in Bezug auf:
- Alter
- Behinderung
- Geschlechtsidentität
- Ehe oder eingetragene Partnerschaft
- Schwangerschaft und Mutterschaft
- ethnische Herkunft (einschließlich Hautfarbe, Nationalität oder Herkunft)
- Religion oder Weltanschauung
- Geschlecht
- sexuelle Orientierung
- Jede Form unrechtmäßiger Diskriminierung aktiv zu verhindern und abzulehnen, insbesondere in Bezug auf:
- Vergütung und Zusatzleistungen
- Arbeitsbedingungen
- Beschwerde- und Disziplinarverfahren
- Kündigung
- Entlassungen
- Elternzeit
- flexible Arbeitsmodelle
- Einstellung, Beförderung, Weiterbildung und sonstige Entwicklungsmöglichkeiten
Unsere Verpflichtungen:
Die Organisation verpflichtet sich:
- Gleichstellung, Vielfalt und Inklusion aktiv zu fördern, da diese nicht nur gute Praxis darstellen, sondern auch wirtschaftlich sinnvoll sind.
Ein Arbeitsumfeld zu schaffen, das frei von Mobbing, Belästigung, Benachteiligung und unrechtmäßiger Diskriminierung ist und in dem Würde und Respekt für alle gefördert werden. Individuelle Unterschiede sowie die Beiträge aller Mitarbeitenden werden anerkannt und wertgeschätzt.
Dazu gehört auch, Führungskräfte und Mitarbeitende regelmäßig über ihre Rechte und Pflichten im Rahmen dieser Richtlinie zu informieren. Alle Beschäftigten tragen dazu bei, Gleichstellung zu fördern sowie Mobbing, Belästigung, Benachteiligung und Diskriminierung zu verhindern.
Alle Mitarbeitenden sollten sich bewusst sein, dass sowohl sie selbst als auch das Unternehmen für entsprechende Verstöße im Arbeitsumfeld haftbar gemacht werden können – gegenüber Kollegen, Kunden, Lieferanten und der Öffentlichkeit.
Beschwerden über Mobbing, Belästigung, Benachteiligung und unrechtmäßige Diskriminierung – unabhängig davon, ob sie von Mitarbeitenden, Kunden, Lieferanten, Besuchern oder Dritten ausgehen – ernst zu nehmen.
Solche Vorfälle werden gemäß den internen Beschwerde- und Disziplinarverfahren behandelt und entsprechend geahndet. In besonders schweren Fällen kann dies zu einer fristlosen Kündigung führen.
Darüber hinaus kann sexuelle Belästigung sowohl arbeitsrechtliche als auch strafrechtliche Konsequenzen haben. Auch Belästigung im Sinne gesetzlicher Vorschriften (unabhängig von geschützten Merkmalen) kann strafbar sein.
- Allen Mitarbeitenden gleiche Chancen für Weiterbildung, Entwicklung und Karriere zu bieten und sie dabei zu unterstützen, ihr volles Potenzial zu entfalten, sodass ihre Fähigkeiten optimal genutzt werden können.
- Personalentscheidungen grundsätzlich nach dem Leistungsprinzip zu treffen (unter Berücksichtigung gesetzlicher Ausnahmen).
- Arbeitspraktiken und -verfahren regelmäßig zu überprüfen und bei Bedarf anzupassen, um Fairness sicherzustellen und gesetzliche Änderungen zu berücksichtigen.
Die Zusammensetzung der Belegschaft (z. B. nach Alter, Geschlecht, Herkunft, sexueller Orientierung, Religion oder Behinderung) zu beobachten, um Gleichstellung, Vielfalt und Inklusion gezielt zu fördern und die Ziele dieser Richtlinie zu erreichen.
Diese Überwachung umfasst auch die regelmässige Bewertung der Wirksamkeit der Richtlinie sowie entsprechender Maßnahmenpläne. Die Richtlinie wird jährlich überprüft und bei Bedarf angepasst.
Wahrung der Menschenrechte
Als grundlegendes Prinzip unseres Handelns bemühen wir uns, die Menschenrechte überall dort zu achten, wo wir tätig sind. Wir verpflichten uns, keinen Schaden zu verursachen, die Menschenrechte anderer nicht zu verletzen und negative Auswirkungen auf die Menschenrechte anzugehen, sofern diese durch unsere Aktivitäten verursacht, mitverursacht oder mit ihnen in Verbindung gebracht werden können.
Wir verpflichten uns insbesondere:
- danach zu streben, nachteilige Auswirkungen auf die Menschenrechte durch unsere eigenen Aktivitäten zu vermeiden und solche Auswirkungen, falls sie dennoch auftreten, zeitnah und angemessen zu beheben;
- negative Auswirkungen auf die Menschenrechte, die direkt mit unseren Tätigkeiten, Produkten oder Dienstleistungen über unsere Geschäftsbeziehungen verbunden sind, zu verhindern oder zu mindern;
- sofern wir feststellen, dass wir negative Auswirkungen auf die Menschenrechte verursacht oder dazu beigetragen haben, für Abhilfe zu sorgen oder an entsprechenden Massnahmen mitzuwirken;
- kontinuierlich Möglichkeiten zu suchen, die Förderung der Menschenrechte innerhalb unserer Tätigkeiten und unseres Einflussbereichs zu stärken.
Unsere Verpflichtung basiert auf den in der Schweiz geltenden rechtlichen Grundsätzen zu Menschenrechten sowie auf folgenden internationalen Standards:
- Allgemeine Erklärung der Menschenrechte
- Internationaler Pakt über bürgerliche und politische Rechte
- Internationaler Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte
- Erklärung der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) über grundlegende Prinzipien und Rechte bei der Arbeit
- OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen
- Leitprinzipien der Vereinten Nationen für Wirtschaft und Menschenrechte
- Freiwillige Grundsätze zu Sicherheit und Menschenrechten (VPSHR)
Soweit nationale Gesetze und internationale Menschenrechtsstandards voneinander abweichen, orientieren wir uns an dem jeweils höheren Standard. Bestehen Konflikte, halten wir uns an das nationale Recht und bemühen uns gleichzeitig, die internationalen Menschenrechte bestmöglich zu wahren.
Bewertung von Menschenrechtsrisiken und -auswirkungen
Wir erkennen an, dass wir Massnahmen ergreifen müssen, um tatsächliche oder potenzielle negative Auswirkungen auf die Menschenrechte zu identifizieren und anzugehen – unabhängig davon, ob diese direkt durch unsere eigenen Aktivitäten oder indirekt über unsere Geschäftsbeziehungen entstehen. Diese Risiken steuern wir, indem wir entsprechende Sorgfaltsprüfungen in unsere Richtlinien und internen Prozesse integrieren, geeignete Massnahmen umsetzen, deren Wirksamkeit überwachen und transparent darüber kommunizieren..
Sorgfaltspflicht (Due Diligence)
Wir verstehen, dass die menschenrechtliche Sorgfaltspflicht ein fortlaufender Prozess ist, der insbesondere bei Veränderungen unserer Geschäftstätigkeiten – etwa bei neuen Partnerschaften oder geänderten Rahmenbedingungen – besondere Aufmerksamkeit erfordert.
Daher setzen wir zusätzliche Massnahmen ein, um Risiken angemessen zu bewerten und wirksam zu adressieren, und nutzen unseren Einfluss sowohl in direkten Geschäftsbeziehungen als auch in Partnerschaften.
Der Dialog mit unseren Mitarbeitenden sowie externen Anspruchsgruppen, die von unseren Aktivitäten betroffen sein könnten, ist für uns von großer Bedeutung. Dabei berücksichtigen wir insbesondere Personen oder Gruppen, die aufgrund ihrer Situation einem erhöhten Risiko ausgesetzt sind, und erkennen an, dass unterschiedliche Gruppen unterschiedlichen Risiken begegnen.
Abhilfe (Remedy)
Wir legen großen Wert auf wirksame Abhilfe im Falle von Menschenrechtsverletzungen, insbesondere durch unternehmensinterne Beschwerdemechanismen.
Wir fördern das Bewusstsein und Wissen unserer Mitarbeitenden über Menschenrechte – einschliesslich Arbeitsrechten – und ermutigen sie, Bedenken offen und ohne Angst vor Benachteiligung zu äussern. Gleichzeitig bauen wir die Fähigkeiten unseres Managements weiter aus, um auf entsprechende Anliegen angemessen reagieren zu können.
Darüber hinaus erwarten und fördern wir auch bei unseren Lieferanten die Einrichtung wirksamer Beschwerdemechanismen.
Überwachung von Menschenrechtsauswirkungen
Wir streben Geschäftsbeziehungen mit Partnern an, die unsere Werte und Prinzipien teilen. Entlang unserer gesamten Wertschöpfungskette fördern wir das Bewusstsein und die Achtung der Menschenrechte, unter anderem durch entsprechende vertragliche Regelungen.
Zur Sicherstellung unserer Standards überwachen wir unsere eigene Leistung sowie die unserer Lieferanten regelmässig, auch durch Audits.